Spanien zum Träumen




Es gibt verschiedene Sprachen in Spanien, da die Bevölkerung Spaniens keine kulturelle und daher auch keine sprachliche Einheit bildet. Die kastilische Sprache, gemeinhin als „spanische Sprache“ oder einfach „Spanisch“ bezeichnet, ist Amtssprache im gesamten Staatsgebiet.

Art. 3 der Spanischen Verfassung lautet:

(1) Das Kastilische ist die offizielle spanische Sprache des Staates. Alle Spanier haben die Pflicht sie zu beherrschen und das Recht sie zu benutzen.
(2) Die anderen spanischen Sprachen sind in den jeweiligen Autonomen Gemeinschaften ebenfalls Amtssprachen, soweit ihre Autonomiestatute dies bestimmen.
(3) Der Reichtum Spaniens an sprachlicher Vielfalt ist ein Kulturgut, das Gegenstand besonderer Achtung und besonderen Schutzes ist.

In einem Grundsatzurteil hat das spanische Verfassungsgericht hierzu entschieden: Nach Absatz 1 kann sich jeder Bürger im Verkehr mit jeder öffentlichen Institution (unabhängig davon, ob sie in Trägerschaft des Staates, einer Autonomen Gemeinschaft, einer Provinz oder einer Kommune steht) des Kastilischen bedienen und hat Anspruch darauf, dass ihm in dieser Sprache geantwortet wird. Umgekehrt folgt nach Absatz 2 aus der Statuierung einer zusätzlichen regionalen Amtssprache, dass dies dann nicht nur für die Behörden der Autonomen Gemeinschaft selbst, sondern auch für die staatlichen Behörden in dieser Region gilt. Mit anderen Worten: So wie es regionalen Behörden verwehrt ist, das Kastilische nicht zu akzeptieren, ist es den staatlichen Institutionen in den Regionen (wie Gerichten, der Policía Nacional oder der Guardia Civil) verboten, die jeweilige regionale Amtssprache nicht zu akzeptieren.

Folgende Autonomiestatute sehen solche weitere Amtssprachen (lenguas co-oficiales) neben dem Kastilischen vor:


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