Mit dem Fahrrad durch den Wald


Im Auwald und sonstigen besonders schützenswerten Gebieten sind Forstwege und -straßen meist durch ein Fahrverbot gekennzeichnet bzw. mit Schranken abgesperrt.

Im Gebirge ist die Situation vielfältiger. Einerseits müssen die Forststraßen auf steilen Hängen breiter sein als im Flachland, um für die großen Maschinen ein sicheres Befahren von Serpentinen (Kehren) zu ermöglichen. Andererseits steigt durch Verbreiterung alter Zufahrten die Gefahr von stärkerer Erosion oder von Hangrutschungen.

Von den Forststraßen gehen die unbefestigten Rückewege ab, auf denen die gefällten Bäume zum Sammelplatz am befestigten Forstweg gebracht werden.

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