Küsten Radl´n in Spanien


Im Jahr 2019 gab es in Spanien 519 Kraftfahrzeuge pro 1000 Einwohner. Dieser Wert hatte im Jahr 2000 bei 429 gelegen, war bis 2008 auf 479 gestiegen und dann bis 2014 auf rund 475 verharrt. 78 % der Bevölkerung leben in Städten. In manchen Ballungsräumen wie Madrid oder Barcelona sind die Straßennetze gerade im Berufsverkehr örtlich überlastet. Zum Teil gibt es Verkehrsleitsysteme wie in Valencia.

Spanien verfügt über ein gut ausgebautes Straßen- und Autobahnnetz von 663.795 Kilometern Länge. Die Straßen sind zum allergrößten Teil befestigt. Das Fernstraßennetz umfasst Nationalstraßen, carreteras nacionales, und Autobahnen, die sogenannten autovías (gebührenfrei) und autopistas (teilweise mautpflichtig, de peaje). An den Zahlstellen der gebührenpflichtigen autopistas kann mit Bargeld oder Kreditkarte bezahlt werden. Außerdem kann mit der sogenannten Telepeaje bezahlt werden. Dabei führt man einen Sensor im Auto mit, der automatisch registriert, wenn an einer Mautstelle vorbeigefahren wird. Die Mautschranke öffnet sich anschließend automatisch.

Teilweise verlaufen gebührenpflichtige Autobahnabschnitte parallel zu gebührenfreien. Rund um Ballungszentren gibt es meist gebührenfreie autovías, einzige Fernverbindungen sind gebührenpflichtig.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h, auf Landstraßen 90 km/h, falls ein Randstreifen von mindestens 1,5 m Breite oder eine zusätzliche Fahrspur vorhanden ist 100 km/h sowie auf Autobahnen 120 km/h. In geschlossenen Ortschaften muss nachts immer mit Abblendlicht gefahren werden.

Die Verwarnungsgelder sind in Spanien im Vergleich zu Deutschland wesentlich höher. Bezahlt man einen Strafzettel innerhalb von in der Regel 14 Tagen, hat dies einen 50-prozentigen Nachlass zur Folge. Auffällig ist die Tatsache, dass der Bürgersteig absolut frei von Fahrzeugen ist. Es dürfen dort weder Motorräder noch Autos auf dem Gehweg abgestellt werden, auch nicht einseitig. Ein (wenn auch nur teilweises) Abstellen auf dem Gehweg hat ein sofortiges Abschleppen zur Folge. Auf der anderen Seite wird das Parken vor Fußgängerüberwegen weniger streng geahndet als in Deutschland. Vielerorts herrscht auch wegen der engen Straßen eine akute Parkplatznot. Eine durchgezogene gelbe Linie am Fahrbahnrand weist auf ein Parkverbot hin. Die lokale Polizei besitzt oftmals eigene Abschleppwagen. Die Parkgebühren in Ballungsräumen liegen auf demselben Niveau wie in Metropolen im deutschsprachigen Raum.

Sehr hohe Geschwindigkeitsvergehen, gefährliches Rowdytum im Straßenverkehr oder Fahren unter erheblichem Alkoholeinfluss kann als Straftat gewertet werden und sogar Haftstrafen nach sich ziehen.

Seit Juli 2004 sind in Spanien Warnwesten gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen bei Unfällen und Pannen getragen werden. Reservelampen für die Fahrzeugbeleuchtung und zwei rote Warndreiecke müssen ebenso im Kraftfahrzeug mitgeführt werden. Grüne Versicherungskarten sind zwar nicht Pflicht, aber empfehlenswert, da die Polizei damit vertraut ist.

Der Straßenverkehr des Landes gilt als sehr sicher. 2013 kamen in Spanien insgesamt 3,7 Verkehrstote auf 100.000 Einwohner. Zum Vergleich: In Deutschland waren es im selben Jahr 4,3 Tote. Insgesamt kamen damit 1730 Personen im Straßenverkehr ums Leben. Das Land hat eine im weltweiten Vergleich hohe Motorisierungsrate. 2016 kamen im Land 611 Kraftfahrzeuge auf 1.000 Einwohner (in Deutschland waren es 610 Fahrzeuge).


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