Grenzroute zwischen Deutschland und Dänemark


Im Jahr 811 setzten der dänische König Hemming und Karl der Große die Eider (dän. Ejderen) als Grenze zwischen dem dänischen und fränkischen Reich fest. Einige Kilometer nördlich der Eider – zwischen Windebyer Noor und Treene – gab es an einer Landenge schon einen Grenzwall (Danewerk). Nach Etablierung der Herzogtümer Schleswig als dänischem und Holstein als römisch-deutschem Lehen blieb die Eider Grenzfluss zwischen beiden Territorien. Die Grenze Holsteins zum übrigen Deutschland markierte die Elbe; die Grenze Schleswigs (Sønderjylland) zum übrigen Dänemark (Nørrejylland) markierte die Königsau (dän. Kongeåen).

Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 wurden im zwischen Preußen, Österreich und Dänemark geschlossenen Friedensvertrag von Wien die Herzogtümer SchleswigHolstein und Lauenburg aus dänischer Hoheit gelöst und der gemeinsamen Verwaltung durch Preußen und Österreich unterstellt. Mit der Einverleibung Schleswigs in den preußischen Machtbereich wurde die neue preußisch-dänische Grenze an der Königsau festgesetzt. Im Paragraph 5 des Prager Friedensvertrages von 1866 nach dem Deutschen Krieg verpflichtete sich Preußen auf französischen Druck gegenüber England und Frankreich, im nördlichen Teil des nach dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 an Preußen abgetretenen Schleswigs binnen sechs Jahren ein Referendum zur Staatszugehörigkeit durchzuführen. Dies wurde Dänemark offiziell mitgeteilt. Bismarck ließ die sechs Jahre verstreichen und kam auch auf dänisches Anmahnen auf Erfüllung des Vertrages dieser Bestimmung nicht nach. Im Jahre 1878 wurde diese Nordschleswig-Klausel des Prager Friedens auf Betreiben Bismarcks noch vor dem Beginn des Berliner Kongresses in einem geheimen Abkommen zwischen Deutschland und Österreich aufgehoben. Dieses Abkommen wurde erst ein halbes Jahr später veröffentlicht, weil Österreich vermeiden wollte, dass es so aussah, als wenn es Deutschland vor dem Berliner Kongress entgegengekommen sei. Daher wurde dieses Abkommen erst am 4. Februar 1879 im Reichsanzeiger verkündet. Trotzdem drängte Dänemark weiterhin auf die Erfüllung des deutschen Versprechens, eine Volksabstimmung in Nordschleswig durchzuführen. Erst im Jahre 1907 erkannte Dänemark im Optantenvertrag von Kopenhagen die Grenzziehung von 1864 als endgültig an.

Nach der Niederlage des Deutschen Kaiserreichs im Ersten Weltkrieg, an dem Dänemark nicht teilgenommen hatte, wurde im Versailler Vertrag eine Volksabstimmung für die nördlichen Bereiche Schleswigs vorgesehen und dabei die Abstimmungszonen und -modalitäten nach den Wünschen Dänemarks definiert. Seit der Volksabstimmung in Schleswig 1920 verläuft die deutsch-dänische Staatsgrenze nördlich von Flensburg (→Clausen-Linie).

Bei Verwirklichung des Morgenthauplanes von 1944 wäre die Grenze nördlich der geplanten internationalen Zone um den Nord-Ostsee-Kanal verlaufen. Auch die britische Septembernote von 1946 enthielt die Möglichkeit einer Grenzrevision.

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