Kaprun Austria Alps


Kaprun (kaˈpruːn) ist eine Gemeinde mit 3129 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2023) im Bezirk Zell am See im österreichischen Bundesland Salzburg. Zusammen mit der Stadt Zell am See ist die Gemeinde als Urlaubsdestination Zell am See-Kaprun bekannt. Internationale Aufmerksamkeit erhielt die Gemeinde durch die Brandkatastrophe der Gletscherbahn Kaprun 2 im Jahre 2000 und durch das darauffolgende Gerichtsverfahren.

Ausgrabungsfunde weisen im Bereich des Bürgerkogels (nahe der Talstation der Maiskogelseilbahn) auf keltische Bergbauaktivitäten hin (siehe Ambisonten). Dieser rund 150 m hohe Felssporn trug eine befestigte Höhensiedlung aus der frühen Bronzezeit, die auch in der Hallstatt- und Latènezeit bewohnt wurde. Der Sporn wurde für die Anlage von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden mit Terrassen ausgebaut. Die archäologischen Untersuchungen in den Jahren 1991–1993 ergaben, dass besonders in der späteren Latènezeit eine rege Siedlungstätigkeit stattfand. Viele Funde weisen auf Handelskontakte mit südlich des Alpenhauptkammes gelegenen Gebieten hin, darunter drei römische Asse (Münzen), geprägt um 96–80 v. Chr., kampanische Keramik und ein italischer Bronze-Spiegel. Ein scheibenförmiger Eisenbarren im Gewicht von genau 20 römischen Pfunden (34,97 kg) deutet ebenfalls auf Tauschwaren hin. Die Siedlungsspuren enden mit der römischen Eroberung der Alpenregionen. Die Umfassungsmauer der Keltensiedlung wurde beim Bau einer Burgmauer im 10. Jahrhundert n. Chr. großteils zerstört. Die Fundobjekte befinden sich heute im Salzburg Museum Carolino Augusteum.

Die erste urkundliche Erwähnung Kapruns erfolgte 931 mit dem keltischen Namen Chataprunnin (wildes Wasser) im Codex Odalberti. Der Ort war jahrhundertelang ein Bergbauerndorf. Im Jahre 1166 wurden die Kapruner Besitzungen der Herren der Falkenstein-Neuburg im Codex Falkensteinensis erwähnt. Im 12. Jahrhundert erfolgte der Bau der Burg Kaprun, die 1526 von Bauern gestürmt und niedergebrannt wurde. Unmittelbar nachfolgend erfolgte der Wiederaufbau in der heutigen Form, umfassende Renovierungsarbeiten haben schrittweise seit 1984 stattgefunden.

Der Bau des sog. Tauernkraftwerks begann während der nationalsozialistischen Herrschaft mit jüdischen Zwangsarbeitern, die in einem Lager in Kaprun untergebracht waren. Das Leiden der jüdischen Zwangsarbeiter und das Verdrängen dieser Geschichte im Nachkriegsösterreich wurden auch Thema des Theaterstückes „Das Werk“ von Elfriede Jelinek (2003).

Das Kraftwerk Kaprun (Tauernkraftwerke AG) wurde schließlich nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges als Aufbauleistung Österreichs zum nationalen Mythos verklärt. Mit der Fertigstellung der Tauernkraftwerke 1955 erlebte der Ort einen kontinuierlichen Aufschwung. Durch eine in drei Etappen angelegte Seilbahn (erbaut 1963–1965, seither stetig ausgebaut) auf das Kitzsteinhorn wurde erstmals in Österreich ein Gletscherskigebiet erschlossen. Das Schigebiet wurde seitdem beträchtlich erweitert.

In der Tunnelstandseilbahn Gletscherbahn Kaprun 2 kam es am 11. November 2000 zu einem schweren Brandunglück, bei dem es 155 Tote gab. Grund war an einer Leckstelle austretendes Hydrauliköl, das auf einen zur Erwärmung der Fahrerkabine nachträglich installierten Heizlüfter tropfte. Alle im Rahmen der Ermittlungen Beschuldigten wurden zunächst freigesprochen. Das Urteil gilt als umstritten, da der als Verursacher des Brandes identifizierte Haushalts-Heizlüfter für den Einsatz in der Fahrerkabine der Gletscherbahn ungeeignet war und praktisch keinerlei Sicherheitsvorkehrungen wie Rauchmelder oder Feuerlöscher gegen Brandunfälle existierten. Allerdings stellte das Gericht auch fest, dass nicht gegen die zum Zeitpunkt des Unglücks als stark veralteten geltenden Normen und Gesetze verstoßen worden war. Im jahrelangen Rechtsstreit um Entschädigungszahlungen für die Angehörigen der Opfer der Seilbahnkatastrophe von Kaprun ist eine Einigung erzielt worden. Wie der Vorsitzende der Vermittlungskommission, Klaus Liebscher, bei einer Pressekonferenz in Wien mitteilte, wurde mit allen 451 Anspruchsstellern eine „vorbehaltlose Zustimmung“ erzielt. Insgesamt werde nun der Vergleichsbetrag in der Höhe von 13,9 Millionen Euro ausgezahlt.

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