Mit dem Fahrrad zwischen Deutschland und Frankreich


Die Grenze folgt der im Zweiten Pariser Frieden von 1815 vereinbarten Grenzlinie, die im Jahr 1825 durch die Grenzkonvention zwischen Bayern und Frankreich und im Jahr 1829 durch die Grenzkonvention zwischen Preußen und Frankreich bestätigt und geringfügig modifiziert wurde; sie verlief vollständig innerhalb des deutschen Sprachgebiets (siehe auch hier). Zwischenzeitlich war im Frieden von Frankfurt 1871 die Grenzlinie durch die Annexion Elsass-Lothringens zugunsten des Deutschen Reiches nach Westen verschoben und 1920 im Friedensvertrag von Versailles zugunsten Frankreichs wieder nach Osten verschoben worden. Von 1940 bis 1944 war mit der Besetzung Frankreichs das vormalige Elsass-Lothringen als CdZ-Gebiet Lothringen und CdZ-Gebiet Elsass einer deutschen Zivilverwaltung unterstellt.

Die Französische Republik bemühte sich nach 1945 um die Annexion mehrerer Grenzgebiete: Sie übte von 1949 bis 1984 die Verwaltungshoheit im Oberen Mundatwald aus. Eine Abtretung dieses Gebiets kam nicht zustande, weil der Deutsche Bundestag das entsprechende Abkommen nicht ratifizierte. Frankreich forderte auf der Moskauer Außenministerkonferenz (10. März bis 25. April 1947)) die Annexion der Stadt Kehl mit ihrem Rheinhafen, die sie besetzt hielt. Die Räumung erfolgte von 1949 bis 1953 schrittweise.

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